Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ANMELDUNG
(1) Die Anmeldung zum Lehrgang (= Aus-/Fortbildung) muss der Jagdschule ALBO UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: „Jagdschule“ genannt) spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Geht die Anmeldung eines Teilnehmers erst später ein, behält sich die Jagdschule das Recht vor, den Teilnehmer auf einen späteren Lehrgangstermin umzubuchen.
(2) Die Jagdschule behält sich des Weiteren das Recht vor, einen Lehrgang bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu stornieren, bzw. die bis dahin eingegangenen Anmeldungen auf einen späteren Lehrgang umzubuchen. Der Teilnehmer wird über eine solche Umbuchung umgehend informiert und hat das Recht, der Teilnahme an dem neuen Termin binnen 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung durch die Jagdschule schriftlich zu widersprechen. In einem solchen Fall kann er selbst einen anderen späteren Termin wählen.
(3) Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung samt Rechnung beim Teilnehmer kommt der Ausbildungsvertrag zustande.
§ 2 PREISE UND BEZAHLUNG
(1) Für die Lehrgänge gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgeschriebenen Konditionen. Ein Gruppenrabatt kann nur bei gleichzeitiger Anmeldung aller Gruppenmitglieder gewährt werden, rückwirkende Gruppenrabatte sind ausgeschlossen. Der Gruppenrabatt ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Alle Rabatte gelten nur für die Lehrgangsgebühr, nicht für die Prüfungsgebühr.
(2) Angebote für Studenten und Schüler können nur unter Vorlage eines gültigen Studenten- bzw. Schülerausweises gebucht werden.
(3) Die erste Hälfte der Lehrgangsgebühr wird mit Erhalt der Anmeldungsunterlagen samt Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig. Die zweite Hälfte ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto der Jagdschule zu überweisen. Im Falle einer späteren Anmeldung bis zu zwei Woche vor Lehrgangsbeginn (§ 1 Abs. 1) hat der Teilnehmer der Jagdschule gegenüber bis spätestens zum Lehrgangsbeginn die erfolgte Zahlung nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, behält sich die Jagdschule das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Nach Eingang der letzten Teilzahlung erhält der Teilnehmer die Lehrgangsunterlagen per Post. Die Kursgebühr beinhaltet die folgenden Leistungen: Schießstandgebühr, Munition, Leihwaffen, Unterrichtsteilnahme, Lehrrevier, Präparateschau, Haftpflichtversicherung. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind in keinem der angebotenen Lehrgänge enthalten.
§ 3 RÜCKTRITT
(1) Tritt ein Teilnehmer nach bereits erfolgter Anmeldebestätigung von seiner Anmeldung zurück, erhebt die Jagdschule eine Stornierungsgebühr in Höhe von 350,00 EUR. Erfolgt der Rücktritt drei Tage vor Kursbeginn oder später (Datum des Posteingangs bei der Jagdschule), wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Kursentgelts erhoben. Sofern die Kursgebühr zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder teilweise gezahlt worden sein sollte, erstattet die Jagdschule den Betrag abzüglich der Stornierungsgebühr umgehend. Dem Teilnehmer wird nachgelassen, nachzuweisen dass der Jagdschule kein Schaden oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist.
(2) Teilnehmer, die nicht oder nur zeitweise zum Kurs erscheinen, bleiben zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Sofern ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an der Aufnahme oder Fortführung der Kursteilnahme verhindert sein sollte, wird ihm von der Jagdschule gestattet, den Kurs abzubrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Kurs binnen 12 Monaten nachzuholen. Der Teilnehmer muss dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen. Die Kursgebühr wird – auch bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme – in voller Höhe zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung der in Abs. 2 genannten Stornierungsgebühr entfällt, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die die volle Kursgebühr zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule dem ursprünglichen Teilnehmer bereits gezahlte Lehrgangsgebühren in voller Höhe zinsfrei zurück.
§ 4 SPRACHE
Alle Lehrgänge werden in deutscher Sprache abgehalten. Die Schulungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
§ 5 PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
(1) Der Teilnehmer ist stets verpflichtet, den Anweisungen der Dozenten Folge zu leisten und soll am Unterricht aktiv mitwirken. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen der Dozenten können zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang führen.
(2) Die am Schießstand übergebene Munition ist nur zum dortigen Gebrauch bestimmt. Die Mitnahme nicht verbrauchter Munition ist ausdrücklich untersagt und kann strafbar sein.
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen Sicherheitsanweisungen und gefährdet dadurch andere Teilnehmer, Ausbilder oder dritte Personen, wird dieser der zuständigen Waffenbehörde gemeldet. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass im Falle der fehlenden Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung auch nach bestandener Jägerprüfung die Jagdscheinerteilung von der zuständigen Behörde versagt werden kann (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG). Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Teilnehmers werden von der Jagdschule nicht überprüft.
(4) Eine ununterbrochene Anwesenheit des Teilnehmers während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der Teilnehmer die Ausbildungsvorgaben nicht erfüllt, kann der zur Prüfung zwingend vorzulegende Ausbildungsnachweis von der Jagdschule nicht ausgestellt werden.
§ 6 NACHPRÜFUNG UND NACHSCHULUNG
(1) Sollte ein Teilnehmer eine Prüfung nicht erfolgreich absolvieren, so kann er die Prüfung jederzeit nach vorheriger Terminabsprache mit der Jagdschule wiederholen.
(2) Die Jagdschule bietet jedem Teilnehmer eine einmalige kostenfreie Nachschulung in dem Fach an in dieser er Durchgefallen ist. Davon ausgeschlossen ist die komplette Schießausbildung, dieser wird dem Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Jede weitere Nachschulung wird dem Teilnehmer zu einem Preis von 120,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
(3) Die Nachschulung enthält keine Prüfungsgebühr, diese muss vom Teilnehmer gesondert und erneut an die zuständige Behörde gezahlt werden.
§ 7 FACHUNTERLAGEN
(1) Zu den Fachunterlagen (Heintges „Grundausstattung Jagd“) zählen die Schulungsunterlagen zu den folgenden Themengebieten: Wildkrankheiten, Versorgen & Verwerten von Wild, Waffen und Munition, Haarwild, Federwild, Jagdliche Praxis, Jagdhunde, Land- und Waldbau, Wildhege, Naturschutz, Waffenrecht, inkl. Sammelbox sowie Handbuch der Waffenhandhabung.
(2) Die Lehrgangsunterlagen werden dem Teilnehmer zu Beginn des Lehrgangs gegen Zahlung eines Pfands in Höhe von 165,00 EUR an die Jagdschule ausgehändigt. Die Jagschule erstattet dem Teilnehmer das Pfand nach Lehrgangsende umgehend auf sein Bankkonto.
(3) Der Teilnehmer gibt die Lehrgangs-unterlagen am letzten Prüfungstag (keine Nachprüfung) unaufgefordert an die Jagdschule zurück. Die Unterlagen sind in einem unbearbeiteten und nicht beschrifteten Zustand zu erhalten. Die Jagdschule behält das geleistete Pfand bis zur vollständigen Rückgabe der Unterlagen ein.
(4) Für Verluste und Beschädigungen der Lehrgangsunterlagen kommt der Teilnehmer selbst auf. Die Unterlagen können bei der Jagdschule zu einem Preis von 165,00 EUR käuflich erworben werden.
(5) Die Fachunterlagen sind zu Gunsten der Heintges Lehr- und Lernsystem GmbH durch Copyright geschützt. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Teilnehmer sind untersagt.
§ 8 NACHHILFESTUNDEN
(1) Nachhilfestunden sind im Lehrgangspreis nicht enthalten und werden dem Teilnehmer bei Inanspruchnahme zu einem Preis von 80,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde in Rechnung gestellt.
(2) Für Einzelschießtrainings werden dem Teilnehmer 80,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde, zzgl. Kosten für Munition, Schießstandgebühren und Leihwaffen (Büchsenschuss 0,70 EUR netto, Flintenschuss 0,50 EUR netto, Schießstand-gebühren 50,00 EUR netto sowie Leihwaffen 25,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
§ 9 PRÜFUNG / PRÜFUNGSGEBÜHREN
(1) Die Prüfungsgebühren sind im Lehrgangs-preis nicht enthalten. Sie richten sich nach den vom Landesjagverband Baden-Württemberg vorgegebenen Richtlinien.
(2) Die Jagdschule meldet keinen Teilnehmer zur Jägerprüfung an, dies ist ausschließlich Aufgabe des Teilnehmers (bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist von einem Monat vor der ersten Teilprüfung eingehalten wird). Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt online über das Anmeldeportal des Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
(3) Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung selbst verantwortlich.
(4) Die Prüfung und den Prüfungsort legt die Behörde (Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.) fest. Die Jagdschule hat auf die Prüfung sowie das Prüfungsdatum und den Prüfungsort keinen Einfluss.
§ 10 DATENSCHUTZ / PERSONENABBILDUNG
(1) Die Jagdschule verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze zu erheben, maschinell zu speichern und zu Aus- und Weiterbildungszwecken zu verwenden.
(2) Die Jagdschule nimmt von Zeit zu Zeit Bildaufnahmen von Ihren Lehrgängen auf, auf denen auch einzelne Personen erkennbar abgebildet sein können. Diese Aufnahmen dienen zur Verwendung auf Flyern, auf der Homepage der Jagdschule und zu sonstigen Werbezwecken. Für den Fall, dass der Teilnehmer hiervon betroffen ist, wird die Jagdschule ihn hiervon vor Anfertigung der Bildaufnahme unterrichten und sich seine schriftliche Einverständniserklärung hierzu einholen. Der Teilnehmer ist nicht zur Abgabe dieses Einverständnisses verpflichtet.
(3) Das Filmen und Fotografieren ist dem Teilnehmer während des gesamten Lehrgangs nicht gestattet.
§ 11 LEHRGANGSAUSFALL
Bei Lehrgangsausfall, der durch die Jagdschule zu vertreten ist, werden die bereits geleisteten Zahlungen an den Teilnehmer zinsfrei zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Kostenerstattung oder die Zahlung von Schadensersatz werden ausgeschlossen.
§ 12 HAFTUNG
(1) Die Jagdschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von Kursteilnehmern verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt die Jagdschule insofern von Schadensersatzansprüchen gegenüber anderen Kursteilnehmern oder Dritten frei.
(2) Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Gegenständen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
(4) Die Jagdschule versichert jeden Teilnehmer eines Jagdkurses in einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Hierfür gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Bestimmungen des Versicherungsscheins der beteiligten Versicherungen, die jederzeit in den Räumen der Jagdschule eingesehen werden können.
(5) Für die übrigen angebotenen Lehrgänge muss sich der Teilnehmer selbst versichern. Dies gilt auch für „Lehrgangswiederholer“.
(6) Wird die Durchführung des Lehrgangs infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonst von der Jagdschule nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche, noch ein Rücktrittsrecht gegen die Jagdschule geltend machen.
§ 13 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für alle Leistungen und Auseinandersetzungen nach diesem Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Jagdschule.
§ 14 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil wirksam, ein anderer aber unwirksam sein oder werden sollte. Die jeweilige unwirksame Bestimmung soll von den Parteien dieses Vertrages durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§ 15 SCHLUSSBEMERKUNG
(1) Der Teilnehmer erklärt durch seine verbindliche Anmeldung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und mit ihrer Gültigkeit einverstanden zu sein. Im Falle von Unklarheiten besteht jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zur Jagdschule aufzunehmen und eine Klärung mit dieser herbeizuführen. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Jagdschule angebotenen Aus- und Fortbildungen, soweit zutreffend/anwendbar.